Ambulante Hilfen

Die GFB bietet Menschen mit verschiedenen Behinderungsstufen:

  • Persönliche Förderangebote
  • Familiennahe Wohnangebote

Beratung durch Fachkräfte

In den ambulanten Wohnformen werden die Bewohner in ihrer eigenen Wohnung von Fachkräften unterstützt.

Zu der ambulanten Wohnform sagt man auch:
Betreutes Wohnen.

Denn:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben möglichst selbständig und eigenverantwortlich gestalten können.

Das heißt:
Sie sollen ein normales Leben in einem möglichst normalen Alltag haben.

Die GFB bietet ambulante Unterstützung in zwei Betreuungsformen an:

  1. Das betreute Wohnen
  2. Unterstützung mit dem persönlichen Budget

Das Betreute Wohnen
Das Betreute Wohnen ist eine offene Wohnform für Menschen mit Behinderungen.

In den Wohngemeinschaften von der GFB können zur Zeit 13 erwachsene Menschen mit Behinderungen leben.
Es gibt Wohnungen für Paare oder Einzelwohnungen.

Was bedeutet Betreutes Wohnen?

  • Im Betreuten Wohnen sollen Menschen mit Behinderungen eigenverantwortlich leben.
  • Die Bewohner gestalten ihren Alltag möglichst selbständig.
  • Wichtig ist: Das betreute Wohnen ist in der Nähe von der Arbeitsstelle und der Familie.
  • Das Angebot ist für Bewohner, die vorübergehend oder auf Dauer nicht alleine zurecht kommen.
    Aber auch nicht in ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim müssen.
  • Die GFB bietet dieses Angebot an erster Stelle Bewohnern an, die aus den stationären Einrichtungen von der GFB kommen.
    Aber auch Menschen von außerhalb können das Angebot wahr nehmen.

Wie unterstützt die GFB Menschen mit Behinderungen beim Betreuten Wohnen?

Im Betreuten Wohnen gibt es Fachleute zur Unterstützung im Alltag.

Die Fachleute:

  • Mieten zusammen mit den Bewohnern die Wohnung an.
    Unterstützen die Bewohner beim Einzug oder beim Auszug in eine neue Wohnung.
  • Betreuen und unterstützen die Bewohner.
    Zum Beispiel:
    Bei Behördengängen, Arbeitssuche, Haushalt oder gesundheitlichen Problemen.
  • Gestalten gemeinsam mit den Bewohnern Freizeitangebote.
  • Setzen Fördermaßnahmen um.
  • Helfen, wenn es Probleme mit Familie oder Freunden gibt.
  • Unterstützen die Bewohner,
    soziale Kontakte zu finden und Freundschaften einzugehen.

Das Persönliche Budget

Budget sprich man so aus:
Büdschee

Bei dieser Wohnform können Menschen mit Behinderungen Geld beantragen.

Entweder:

  • bei einem Umzug in eine eigene Wohnung oder in eine Wohn-Gemeinschaft
    oder
  • wenn man schon in der eigenen Wohnung oder bei seiner Familie lebt.

Von dem beantragten Geld bekommt man dann Hilfe und Unterstützung.
Damit man noch lange selbstständig wohnen und leben kann.

Wie kann man das Persönliche Budget beantragen?

Je nachdem wofür ein Persönliches Budget beantragt wird, gibt es unterschiedliche Behörden.

Die Behörden nennt man Leistungsträger oder auch Kostenträger.
Das sind zum Beispiel:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Renten-Versicherungen
  • Unfall-Versicherungen
  • Bundesagentur für Arbeit

Es gibt einen Fragebogen, den der Antragsteller ausfüllen muss.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung hilft beim Ausfüllen und Beantragen.
Die Abkürzung ist EUTB.

Die Mitarbeiter überlegen zusammen mit dem Antragsteller:
Wofür soll das Persönliche Budget sein?
Dann schreiben die Mitarbeiter dem richtigen Leistungsträger und stellen den Antrag.

Das ist die Internet-Seite von der EUTB:
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
www.teilhabeberatung.de

Bezahlt werden alle Leistungen, die Menschen mit Behinderungen brauchen:
Zum Beispiel:

  • Förderung
  • Betreuung
  • Assistenz
  • Pflege