Die Wohnstätte Altes Katasteramt in Westerburg

Die Wohnstätte Altes Katasteramt hat:

  • 18 Plätze für Dauer-Bewohner in zwei Wohn-Gemeinschaften
  • 4 Plätze in einer Trainings-Wohnung.
    Die Betreuung in der Trainings-Wohnung ist nicht so intensiv wie in den Wohn-Gemeinschaften.
    Die Bewohner sollen in dieser Wohnform lernen möglichst selbständig zu leben.
    Um vielleicht später in eine ambulante Wohnform zu wechseln.
    Zu der ambulanten Wohnform sagt man auch: Betreutes Wohnen.
  • 2 Plätze für die Kurzzeit-Pflege
  • 2 Wohnungen für die ambulante Kurzzeit-Hilfe
Altes Katasteramt in Westerburg

In der Wohnstätte gibt es ausschließlich Einzelzimmer.
Pro Einzelzimmer teilen sich immer 2 Bewohner einen Flur und ein Bad.
Das Bad ist barrierefrei.

Für Bewohner mit sehr schweren Behinderungen gibt es extra große Zimmer mit einem eigenen Bad.
Damit zum Beispiel große elektronische Rollstühle gut dort hinein passen.

Alle Wohn-Gemeinschaften sind offen gestaltet.
Zum Beispiel der Wohnbereich.

Wohnbereich im Alten Katasteramt

Der GFB ist es sehr wichtig, dass die Räume hell und freundlich sind.
Und dass es nicht so viele Türen gibt.
Außerdem gibt es eine große Terrasse vor der Trainings-Wohnung und 2 große Balkone.
Die Terrasse und die Balkone kann jeder benutzen.

Terrasse im Alten Katasteramt

Die GFB möchte

  • dass die Bewohner nach ihren persönlichen Bedürfnissen gefördert und unterstützt werden.
  • dass die Wünsche der Bewohner respektiert werden.
  • Ein großes Ziel ist die Teilhabe und die Inklusion von den Bewohnern in die Gesellschaft.

Inklusion bedeutet:

  • Alle Menschen sind gleich.
  • Alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben.
  • Alle Menschen sollen leben können wie sie möchten.

So steht es auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist eine Vereinbarung.
In der Vereinbarung stehen Regeln.
Die Regeln sollen das Leben von Menschen mit einer Behinderung besser machen.

Viele Länder haben gesagt:
Wir halten uns an diese Regeln.
Auch Deutschland hat Ja gesagt zu diesen Regeln.
Die Regeln gibt es schon seit dem Jahr 2006.

Die GFB richtet sich nach den Grundsätzen von der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Das ist wichtig:

  • Die Achtung und die Würde von allen Menschen
  • Die persönliche Unabhängigkeit
  • Die Freiheit eigene Entscheidungen zu treffen
  • Keiner darf ausgeschlossen werden
  • Die Teilhabe an der Gesellschaft
  • Die Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen
  • Die Chancengleichheit
  • Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • Die Achtung vor den Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen