Hinweis­gebersystem

Vertrauen schaffen mit unserem Hinweisgebersystem

Um über Probleme oder Missstände zu berichten, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das die Möglichkeit bietet, anonym Meldungen abzugeben. Dieses System basiert auf dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) umsetzt. Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitenden sind verpflichtet, ein solches Hinweisgeberportal einzuführen.

Was ist das Hinweisgeberportal?
Das Hinweisgeberportal ist ein sicherer Kanal für die Meldung von Missständen, Verstößen oder anderen relevanten Informationen. Es umfasst den Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien und gewährleistet Vertraulichkeit. So wollen wir Transparenz und Integrität in unserem Unternehmen fördern.

Die Vorteile:

  • Anonymität: Sie können Ihre Hinweise anonym einreichen, wenn Sie dies wünschen
  • Vertraulichkeit: Alle Meldungen werden vertraulich behandelt
  • Schutz: Hinweisgeber sind vor jeglichen negativen Konsequenzen geschützt
  • Einfache Nutzung: Das Portal ist benutzerfreundlich und leicht zugänglich

So wird das Portal genutzt:

  • Klicken Sie auf den Link zum Hinweisgeberportal
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Einreichung Ihres Hinweises (per Telefon, E-Mail oder Formular)

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement für ein transparentes und integres Arbeitsumfeld.