Kurzzeitwohnen
Zur Entlastung betreuender Angehöriger bietet die GFB in ihren Wohnstätten in Hachenburg und Westerburg auch die Möglichkeit des Kurzzeitwohnens an.
Das Kurzzeitwohnen zielt aber nicht nur auf die Entlastung betreuender Angehöriger, sondern dient vor allem auch zur Vorbereitung auf einen späteren Umzug von der Ursprungsfamilie in eine Wohngemeinschaft.
Die Kosten für eine Kurzzeitwohnmaßnahme werden in der Regel von der Pflegekasse bzw. vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen.
Haben Sie Interesse oder Fragen zu diesem Angebot so nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Leitungen der Wohnstätten auf.
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Kontakt Kurzzeitwohnen
Ralf Deelsma
Leitung
Wohnstätte 'Nisterpfad'
Nisterpfad 12
57627 Hachenburg
Tel.: 0 26 62 / 95 74 -10
Kontakt Kurzzeitwohnen
Marina Hammerschmidt
Bereichsleitung
Wohnstätte 'Altes Katasteramt'
Bahnhofstraße 33
56457 Westerburg
Tel.: 0 26 63 / 9 16 76 -10